Bewerbungsschluss für neue Förderungen am 31. August 2020
Künstlerinnen und Künstler sind in der akuten Corona-Pandemie in besonderer Weise auf Unterstützung und Zusammenarbeit angewiesen. Mit der Förderung der kirchlichen Kulturarbeit leisten wir dazu einen Beitrag. Durch die Kooperation von Kirchengemeinden bzw. kirchlichen Einrichtungen mit Künstler/innen bieten sich den Gemeinden und den Kulturschaffenden neue Perspektiven, die weit über die Kirche hinaus in die Gesellschaft wirken.
Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen können sich bis zum 31. August 2020 um die Förderung ihrer Kulturarbeit bewerben. Gefördert werden in der Regel zwölf neue Vorhaben jeweils mit bis zu 7.500 Euro.
Der „Fonds Kulturarbeit in Kirchen – Kulturkirchen“, der von der hannoverschen Landeskirche und der Hanns-Lilje-Stiftung aufgelegt wurde, dient der professionellen Begegnung von zeitgenössischer Kunst und Kultur mit Kirche und Theologie. Mehr Informationen zu den Zielen und Kriterien sind unter https://www.kultur-kirche.de oder direkt bei der Geschäftsstelle der Hanns-Lilje-Stiftung erhältlich, Email: info@lilje-stiftung.de; Tel. 0511 1241-165. Das Antragsformular ist verfügbar unter https://www.kultur-kirche.de/antragstellung.
Für Rückfragen, Beratungen, die Entwicklung von Ideen oder auch für die Vermittlung von Künstler/innen stehen Professor Dr. Christoph Dahling-Sander, Hanns-Lilje-Stiftung, Tel. 0511 1241-165, dahling-sander@lilje-stiftung.de, und Dr. Matthias Surall, Haus kirchlicher Dienste, Tel. 0511 1241-431, surall@kirchliche-dienste.de, gern zur Verfügung.