Die kirchliche Kulturarbeit wird wieder in besonderer Weise gefördert. Projekte, die von Kulturschaffenden und Kirchengemeinden bzw. kirchlichen Einrichtungen kooperativ entwickelt werden, in denen zeitgenössische Kunst und Kultur mit Kirche und Theologie in einen Dialog treten und dadurch in die Gesellschaft ausstrahlen, verdienen besondere Anerkennung.
Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen können sich bis zum 31. August 2023 um die Förderung ihrer Kulturarbeit bewerben. Gefördert werden in der Regel zwölf Vorhaben mit jeweils bis zu 8.000 Euro.
Der „Fonds Kulturarbeit in Kirchen – Kulturkirchen“, der von der hannoverschen Landeskirche und der Hanns-Lilje-Stiftung aufgelegt wurde, dient der professionellen Begegnung von zeitgenössischer Kunst und Kultur mit Kirche und Theologie. Mehr Informationen zu den Zielen und Kriterien sind unter https://www.kultur-kirche.de oder direkt bei der Geschäftsstelle der Hanns-Lilje-Stiftung erhältlich, Email: info@lilje-stiftung.de; Tel. 0511 1241-165. Das Antragsformular ist verfügbar unter https://www.kultur-kirche.de/antragstellung.
Für Rückfragen, Beratungen, die Entwicklung von Ideen oder auch für die Vermittlung von Künstler/innen stehen Professor Dr. Christoph Dahling-Sander, Hanns-Lilje-Stiftung, Tel. 0511 1241-165, dahling-sander@lilje-stiftung.de, und Dr. Simone Liedtke, Haus kirchlicher Dienste, Tel. 0511 1241-431, simone.liedtke@evlka.de, gern zur Verfügung.