Einen Antrag an die Stiftung stellen Sie so frühzeitig, dass eine Entscheidung noch rechtzeitig vor Beginn Ihrer geplanten Maßnahme möglich ist. 

Dazu gilt für 

1. Antragssummen von mehr als 8.000 €:
· Das Kuratorium entscheidet am 15. November 2024 über 
  Anträge, die bis zum 23. August 2024 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 28. Februar 2025 über 
  Anträge, die bis zum 6. Dezember 2024 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 27. Juni 2025 über 
  Anträge, die bis zum 4. April 2025 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 14. November 2025 über 
  Anträge, die bis zum 22. August 2025 eingehen.

2. Antragssummen von bis zu 8.000 €:
Sitzungstermine:
· 5. September 2024
· 15. November 2024
· 23. Januar 2025
· 28. Februar 2025
· 14. November 2025
Anträge sind spätestens 4 Wochen vor der Sitzung vorzulegen. 

3. Antragssummen von bis zu 3.000 €:
Es gibt keine Antragsfrist. 
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.