Foto: © Jens Schulze
Was wir nicht fördern
Die Hanns-Lilje-Stiftung fördert neben ihren speziellen Förderprogrammen und Initiativprojekten auf Antrag Projekte in der Regel bis zur Höhe von 50 % der Gesamtkosten. Eigenanteile müssen in angemessener Höhe erbracht werden.
Die Hanns-Lilje-Stiftung vergibt keine Mittel:
- für Vorhaben, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen, die also nicht dem Dialog im Sinne von § 2(1) der Stiftungssatzung dienen,
- für Projekte und Veranstaltungen, die nicht gemeinnützig sind,
- für Projekte, die bereits begonnen haben, bevor ein Antrag gestellt bzw. bewilligt wird,
- als pauschalen und nicht spezifizierten Zuschuss ohne Kosten- und Finanzierungsplan,
- als Zuschuss zu Druck- und Dokumentationskosten und zu DVD bzw. CD-Produktionskosten, wenn kein Zusammenhang mit einem Projekt besteht, das von der Stiftung zuvor gefördert wurde,
- für rein konzertante Aufführungen,
- für Freizeiten, Klassenfahrten, Studienfahrten, Austausch-Programme,
- für Stipendien und Studienprogramme,
- als Zuschuss zu Bau-, Sanierungs- und Restaurierungsvorhaben, auch nicht bei Orgeln,
- für Vorhaben, deren Förderung bereits einmal von der Stiftung abgelehnt worden ist.