Die Hanns-Lilje-Stiftung hat als erste kirchliche Stiftung Norddeutschlands die Selbstverpflichtungserklärung der "Initiative Transparente Zivilgesellschaft" unterzeichnet.
Zehn Informationen enstprechend der Selbstverplichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- zu Name, Sitz und Anschrift der Geschäftsstelle
- Gründungsjahr 1989
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
- zur Satzung
- zum Stiftungsportrait, den grundlegenden Zielen und Förderschwerpunkten
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
- Unsere Arbeit ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover-Nord (Steuernummer 25/206/34108) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, da sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung dient.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
- zum Kuratorium
- zur Geschäftsstelle
5. Tätigkeitsbericht
- zum Jahrbuch 2022/2023
6. Personalstruktur
- zur Geschäftsstelle
- Die Geschäfte der Hanns-Lilje-Stiftung werden im Jahr 2022 und 2023 durch den Sekretär geführt (Vollzeit). Hinzu kommen zwei Mitarbeiterinnen (Teilzeit).
- Ehrenamtlich und unentgeltlich beteiligen sich 2022 und 2023 an der Umsetzung des Stiftungszweckes 40 Personen, davon 12 Kuratorinnen und Kuratoren sowie 25 Gutachterinnen und Gutachter.
7. Angaben zur Mittelherkunft
- zum Jahresabschluss 2022
- zur GuV 2022
8. Angaben zur Mittelverwendung
- zum Jahresabschluss 2022
- zur GuV 2022
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
- 1989 wurde die Hanns-Lilje-Stiftung als selbstständige Stiftung gegründet. Die Synode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers stattete sie mit einem Stiftungskapital in Höhe von 20 Mio. DM aus.
- Die Hanns-Lilje-Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und arbeitet nach den "Grundsätzen guter kirchlicher Stiftungspraxis".
10. Zuwendungen, die mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
- zu allen Spenden und Zustiftungen
- Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.