Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen vorrangig aus dem ländlichen Raum können Fördermittel in Höhe von bis 8.000,- Euro beantragen für kulturelle Projekte, einschließlich Kosten für Personal und Infrastruktur. Eigenmittel sind nicht erforderlich. Gefördert werden in den Jahren 2023 und 2024 pro Jahr bis zu sechs Vorhaben. Über die Vergabe entscheiden eine Jury und das Kuratorium der Hanns-Lilje-Stiftung.
Zentrale Kriterien sind die Klärung der Bedarfe und die verbindliche Zusammenarbeit mit für die Kirchengemeinde und den Ort relevanten Einrichtungen / Personen sowie die Bereitschaft zum qualifizierenden Austausch bzw. zur Vernetzung mit anderen durch die Hanns-Lilje-Stiftung geförderten Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen.